Also, dieses Schild an der Türe einer Lokalität in Netphen – das Städtchen gilt ja als so eine Art von Pisa ausgegrenzte Sahelzone des Siegerlandes, die, am Südhang des Rothaargebirges gelegen, nordöstlich an das Wittgensteiner Land anschließt – hat mich schon ziemlich verwirrt und ins Grübeln gebracht. Irgendetwas stimmt da nicht! Aber was? Dass der Laden täglich ab 17 Uhr geöffnet hat, dieser Verheißung kann ich intellektuell und mental ja gerade noch folgen. Aber die Deadline? Geöffnet bis „Open End“?? Ich weiß nicht…! Das geht doch eigentlich gar nicht.
Mag ja sein, dass das Ende offen ist, aber irgendwann muss es doch auch mal zu Ende sein und geschlossen werden. Das wäre nämlich der Zeitpunkt, an dem die Ziellinie, ab der die Zapfhähne nach oben gedreht werden, überschritten bzw. erreicht ist. Bis wann krieg‘ ich, offenes Ende hin, geschlossener Anfang her, dort noch ein Bierchen und ab wann keins mehr? Was ist das Gegenteil eines offenen Endes? Definitives Ende? Geschlossenes Ende? Dann müsste es ja heißen: „Geöffnet bis zum definitiv-geschlossenen Ende“. Klingt aber auch irgendwie doof – und unverbindlich. Und da würde ich jetzt auch nicht wirklich schlau draus.
Hain Jörgmann meditiert
Das Ganze hat jetzt auch nichts mit jener erst nach nächtelangem Meditieren erleuchtend zustande gekommenen philosophischen Erkenntnis des Hirzenhainer Dichter-Fürsten Hain Jörgmann zu tun, der zufolge jemand, der für alles und ständig offen ist, nicht ganz dicht sein kann. Oder meint der Netphener Gastronom, dass am Ende, so dieses erreicht ist, geschlossen wird? Was aber aufs Gleiche hinaus liefe und letztendlich öffnungs- bzw. schließungstechnisch auch das Ende der Fahnenstange bedeuten würde. Eine Fahne hätten ich und Hain Jörgmann am nächsten Morgen, je nach vorangegangener Konsumintensität, gegebenenfalls trotzdem, notfalls auch ohne Stange.
Ende gut, alles gut? Lieber Wirt, streich‘ das „Open End“. Schreib‘: „Schlimmstenfalls und bei Bedarf geöffnet bis 5 Uhr früh“. Das könnte doch mal als eine klare, wenn auch interpretationsfähige Ansage rüberkommen, die, zugegeben, in der Praxis noch nicht einmal einklagbar wäre. Welcher Bedarf wäre denn dann explizit gemeint? Mein eigener? Oder der der Gäste, die, weil schon abgefüllt, vielleicht zu diesem Zeitpunkt möglicherweise gar keinen Bedarf mehr haben/hätten? Weshalb und mangels Nachfrage sowie fehlender Bedarfsanmeldung im Haus die Lichter schon verlöscht wären, bevor ich auch nur den Hauch einer Chance gehabt hätte, meinen eigenen Bedarf überhaupt reklamieren und einfordern zu können.
Der Mop-Mop putzt
Davon abgesehen: Dem Glücklichen schlägt sowieso keine Sperr- bzw. Polizeistunde. Fast keine. Denn: In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern dürfen Schankstätten, ob sie sich nun Café, Lounge. Pub oder Mach-Bar nennen, nächtens zwar bis in die Puppen in Betrieb sein, müssen aber auf jeden Fall zwischen 5 und 6 Uhr morgens eine sogenannte „Putzstunde“ einlegen, spätestens zu deren Beginn die dann eventuell noch verbliebenen Gäste die Platte geputzt haben sollten/müssen, während das Personal mit dem Wischmop (hat nix mit Mob zu tun) putzt, wenn es denn will. Putzen müssen tut es nicht, das Personal. Es sei denn auf Geheiß des Chefes. Und wir und der Mop-Mob sehen uns dann anschließend um 6 Uhr wieder – zum Frühschoppen. Prost!
Halt, nee, geht ja in diesem Fall auch wieder nicht, weil die Kö-Arkaden ja erst ab 17 Uhr offen sind. Jetzt wird’s kompliziert. Also, man könnte sich ja auf folgende Kompromiss-Formulierung verständigen: Täglich, mit zeitlichen, noch in einer gesonderten Betriebsvereinbarung zu definierenden Einschränkungen, ab Ende der frühmorgendlichen Putzstunde bis zum Beginn selbiger am darauffolgenden Tag open-end-geöffnet. Zwischendurch nach Bedarf bis 5 Uhr früh, oder auch nicht, gegebenenfalls und unter Umständen vielleicht. Ist halt alles Verhandlungssache. Passt so auch wohl eher nicht auf’s Türschild. Da müsste man die Schrift halt kleiner machen.