Von Jürgen Heimann
Dass der Wald allen gehört, ist auch so ein Märchen, das die Gebrüder Grimm, würden sie noch leben, ganz sicher thematisieren würden. Auf dem Papier wird der Allgemeinheit ein Betretungsrecht eingeräumt, doch Papier ist nun mal geduldig. Es gibt natürlich Einschränkungen. Und die werden nicht nur von eigentlich selbstverständlichen Verhaltensmaßregeln diktiert, sondern immer häufiger zu Gunsten derer ausgelegt, die den Forst nicht zum Zwecke der Erholung und Entspannung aufsuchen, sondern in ihm in erster Linie einen großen Schießstand sehen. Winken Beute und Trophäen, wird der vermeintlich öffentliche Raum schnell zur abgeschotteten Enklave. Für Otto Normalverbraucher bedeutet das: “Off Limits!” Ein aktuelles Beispiel aus dem Wittgensteiner Land in Nordrhein-Westfalen zeigt, wo Hase und Hirsch hinlaufen. Es könnte den Beginn einer fatalen Entwicklung markieren und Schule machen. Bei Fischelbach wurde ein 87 Hektar umfassendes Gebiet jetzt zur Sperrzone erklärt. Verbotsschilder signalisieren Lieschen Müller und Co., dass sie hier bis auf weiteres nichts verloren und außen vor zu bleiben haben. Grund: Die Damen und Herren Jäger möchten unter sich sein, um ihrem (blutigen) Hobby ungestört frönen zu können. Aber das ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die Schilder signalisieren lediglich “Wald gesperrt”. Warum man/frau das Gebiet nicht betreten darf, bleibt erst mal offen. Kann es auch, denn die meisten Deutschen hinterfragen mentalitätsbedingt ein Verbot nicht, sondern akzeptieren es erst einmal.
Schlampig und halbherzig “plakatiert”
Dass die Maßnahme auch dazu dienen soll/könnte, Wanderer und Spaziergänger zu schützen, damit diese nicht aus Versehen einer Jäger-Kugel durch die Flugbahn laufen, ist wenig wahrscheinlich. In diesem Fall hätte man hier akribischer und flächendeckender “plakatiert”. Die wenigen, offenbar nach dem Zufallsprinzip errichteten Schilder decken nur einen geringen Teil der Zufahrten bzw. Zugangsmöglichkeiten ab. Es gibt genügend andere, nicht gesperrte Routen, um in den Wald zu gelangen, ohne dass der Nutzer weiß oder merkt, dass er sich hier auf, im übertragenen Sinne, vermintem Terrain bewegt. Deshalb sollen die Tafeln wohl nur der Form Genüge tun.
Die Sperrung scheint erst einmal durch das Bundeswaldgesetz und das Landesforstgesetz gedeckt. In den einschlägigen Paragrafentexten heißt es sinngemäß, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit rechtens sei, so die Maßnahme u.a. aus Gründen des Naturschutzes, des Forstschutzes, des Schutzes der Waldbesucher oder der Wald- und Wildbewirtschaftung erfolgt. Letzterer Begriff ist ein Euphemismus. Wildbewirtschaftung bedeutet nämlich nichts anderes als Bejagung. Und die vielen stattlichen Hirsche in dem betreffenden Gebiet, die derzeit auf Freiersfüßen wandeln, gelten in diesen Tagen als bevorzugte Zielgruppe. Sie ziehen privilegierte und betuchte Jagdgäste aus dem In- und Ausland an wie die Motten das Licht.
Das Zeitfenster ist weit offen
Und um diesen ein möglichst großes Zeitfenster zu öffnen, gilt die bei der Forstbehörde Hilchenbach beantragte und von dieser genehmigte Sperrung auch nicht nur für ein paar Tage, sondern für die Dauer von gleich sechs Wochen, nämlich vom 1. September bis zum 15. Oktober. Eine derart große Zeitspanne für eine Waldabriegelung ist beispiellos. Nun ist die Hirschjagd ja auch ein Wirtschaftsfaktor, zumindest für jene, denen das Revier, das von der Rentkammer Wittgenstein mit Sitz in Laasphe verwaltet wird, gehört. Das Privileg, einen kapitalen Mehrender zu exekutieren, lassen sich die Auserwählten schon ein paar Euro kosten.
Baller-Orgie mit König Willem-Alexander
Davon abgesehen ist dieses paradiesische wildreiche Waldgebiet ja nicht nur während der Hirschbrunft für (zahlungskräftige) Pirschgänger attraktiv. Dokumentenfunde von Anfang 2015 belegen, dass hier zu anderen Zeiten selbst gekrönte Häupter wie beispielsweise der Niederländische König Willem-Alexander unterwegs sind bzw. waren, um im “sportlichen” Vergleich mit Gleichgesinnten aus ihrem familiären-privaten-geschäftlichen Dunstkreis unter Wettkampfbedingungen Fasanen, Rebhühnern, Schnepfen, Enten und Tauben nachzustellen und ihren Schützenkönig zu ermitteln. Gewinnen tut, wer in einem bestimmten Zeitrahmen die meisten auf der Liste angeführten Tiere erlegt hat. Zur der er- und durchlauchten Jagdgesellschaft gehörten damals neben dem Holland-King u.a. auch Marc ter Haar, der Patenonkel von Catharina-Amalia, die auf der Thronfolgerliste auf Platz 1 rangiert. Auch Anton Friling war mit von der schießwütigen Partie. Er ist der Patenonkel von Willems und Maximas drittem Töchterchen Ariane. Diese beiden, wie auch die anderen Teilnehmer der illustren Runde, stehen nicht im Verdacht Hartz IV zu beziehen.
Adliger „Schorsch“ mit Heimvorteil
Auf Stütze ist auch Georg zu Sayen-Wittgenstein nicht angewiesen. Der Prinz konnte aber bei dem zünftigen Kesseltreiben Heimvorteil geltend machen, auch wenn er, der Erstgeborene des inzwischen verstorbenen DRK-Bothos, längst nicht mehr in Bad Laasphe heimisch ist. Würden solche exklusiven Baller-Orgien und ihre Protagonisten in der Öffentlichkeit bekannt, wäre das für handelnden Personen schon etwas peinlich. Zumindest bekäme ihr Strahlemann-Image Kratzer. Dumm für sie gelaufen, dass die Beteiligten als Beweis für ihre Anwesenheit und ihr bleihaltiges Treiben im dichten Tann quasi ihre Visitenkarte hinterlassen bzw. verloren haben. Aber das ist wieder ein ganz anderes Kapitel. Möglich, dass sich der ein oder andere aus dieser exquisiten Gesellschaft auch zur diesjährigen Hirschjagd angesagt hat. Dass ein veritabler König, der holländische, Jagd auf einen anderen König (und zwar den der Wälder) macht, ist so weit hergeholt nicht. Vor diesem Hintergrund wäre es verständlich, dass sich die Platzherren dabei nicht vom gemeinen Pöbel aus dem Volk auf die Finger schauen lassen wollen.
Blaublütige Feuerkraft: 13 Hirsche an einem Tag
Fast alle Mitglieder Fürstengeschlechtes derer zu Wittgenstein, egal welcher Linie sie angehören, sind passionierte Nimrods. Da wäre beispielsweise der Chef des Gesamthauses, Richard Casimir Karl August Robert Konstantin Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, der kein Geheimnis aus seiner Passion (oder sollte man lieber Obsession sagen?) macht und dessen Schloss in Bad Berleburg einem Trophäenmuseum gleicht. Sein eigenes 13.000 Hektar großes Rothaargebirgs-Revier reicht ihm, der als Zehnjähriger seine erste Jagdbeute, einen Eichelhäher, mit dem Luftgewehr von einem Ast holte, für die Hirsch-Pirsch längst nicht mehr aus. Deshalb weicht der Senior trotz seines hohen Alters regelmäßig nach Spanien aus, wo er eine stattliche Finca besitzt. Dort hat er einmal an einem einzigen Tag 13 Hirsche in die ewigen Jagdgründe befördert, wie der Blaublütige der Deutschen Jagdzeitung stolz berichtete. Für die Tiere ging es um Sayn oder Nichtsayn. Ob der geballten adligen Feuerkraft mussten sie aber die Hufe strecken. Damit noch nicht genug. Auf einer Fasanenjagd in Schweden hat der schießfreudige Fürst einmal mit Unterstützung elf weiterer Waidfreunde an einem einzigen Tag 1000 Vögel abgeschossen. Tolle Leistung! Da kann man ja glatt zum Hirsch werden. Zurück zur Jagd auf selbige.
Siegener Bußgeld-Posse
Wenn ein Geweihter, den ein Schütze schon sicher im Visier zu haben glaubte, in letzter Sekunde Lunte wittert und sein Heil in der Flucht sucht, ist das sowohl für den Jagdgast, als auch seine(n) Gastgeber ärgerlich und frustrierend. Genau das war im vergangenen Jahr – gleiche Stelle, gleiche Welle – passiert. Verantwortlich für die entgangene Beute machte man damals einen Naturfotografen aus dem benachbarten Eschenburg, der zufällig zum gleichen Zeitpunkt, aber in weniger mörderischer Absicht durch den Sucher seiner Kamera geblinzelt hatte. Der Mann habe dem Tier aktiv nachgestellt, es vertrieben und so die Jagd gestört, lautete der offizielle Vorwurf. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein drohte dem Übeltäter deshalb ein Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR an, stellte das Verfahren aber, um sich nicht noch mehr der Lächerlichkeit preiszugeben, schließlich ein. Die Sache hatte seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Angst vor der Kamera oder der Flinte?
Die Sachbearbeiterin der Jagdbehörde hatte sich, wohl mit Duldung ihrer Vorgesetzten, in diesem Falle ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, andererseits aber auch, indem sie ganz dezidiert das Bundeswaldgesetz als Rechtfertigung ihrer Strafandrohung bemühte, den ganzen der aktuellen Debatte innewohnenden Irrsinn offenbart. In dem entsprechenden Gesetz steht zwar, dass es verboten ist, Wild unbefugt an dessen Nist-, Brut-, Zuflucht- und Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder vergleichbare Handlungen zu stören. Wobei die betreffenden Orte, Stellen und Plätze als solche definiert werden, an denen “das Wild seinen Einstand nimmt, an denen es sich heimisch und sicher fühlt”. Die störende Handlung eines Fotografen löse bei den Tieren nämlich Unlust und Angstgefühle aus. Und spätestens hier stellt sich die Gretchenfrage: Vor wem muss das Wild, an dessen Unversehrtheit dem Gesetzgebergeber, den Jägern oder den Forstleuten angeblich doch so gelegen ist, mehr Angst haben? Vor einem harmlosen Bildbelichter, dessen Anwesenheit es oft genug gar nicht mitbekommt, oder vor einem Schützen, der es und die Flinte bewusst darauf anlegt, ihm den Garaus zu machen?
Auch Henning Graf Kanitz, der Geschäftsführer der Rentkammer Wittgenstein, klagt über den zunehmenden grenzüberschreitenden Tourismus von Naturfotografen aus dem Hessischen, die sich hier lohnende Motive versprechen und für solche Exkursionen, man höre und staune, sogar eigens Urlaub nehmen würden. Dem wolle man einen Riegel vorschieben. Dass das “ungebührliche Verhalten” des pixelwütigen Eindringlings ohne Konsequenzen geblieben ist, bedauert Forstamtsleiter Diethard Altrogge heute noch. Er verweist andererseits darauf, dass derartige Waldsperrungen in der Region gar nicht so selten seien. Aber nirgends sonst sei das Ausmaß der von Unbefugten ausgehenden Störungen so immens wie in Fischelbach.
Der Hirsch ist aus dem Sack
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um den Schutz der Tiere, sondern, siehe oben, um “Wildbewirtschaftung”, also um Wildtötung. Die Verantwortlichen verstecken sich erst einmal hinter Gesetzestexten und Paragrafen, verbrämen, verschleiern, streuen verbale Nebelbomben. Immerhin hat Klaus Münker vom Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein aber jetzt auf mehrmalige Nachfragen hin die Katze aus dem Sack gelassen, Hirsch und Reiter genannt und den eigentlichen Grund für die Sperrung offenbart: Sie solle eine ungestörten Jagdausübung ermöglichen. Punkt. Das ist doch wenigstens mal eine klare An- und Aussage! Aber auch diese späte Offenheit vermag kaum dazu beizutragen, die Akzeptanz für einen solch einschneidenden Schritt, durch den der als öffentlicher Raum deklarierte Wald wieder zur privat genutzten Domäne zurückgestuft wird, zu steigern. Im Gegenteil. Dass man die Sinnhaftigkeit und im weitesten Sinne ethische Plausibilität einer solchen Maßnahme hinterfragt (und in Zweifel zieht), ist doch legitim. Ist man deshalb gleich ein Gesetzesbrecher oder Terrorist?