Rotorman's Blog

Wer Geschenkkisten an den Straßenrand stellt,
wird zum Kriminellen und muss Strafe zahlen

Vorsicht. Wenn unser neuer Hilfspolizist das sieht, setzt es eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Kann einem nämlich als wilde Müllablagerung  angekreidet werden.

Von Jürgen Heimann

Ich gebe zu, auch ich schaue gerne in jene kleinen, am Straßenrand deponierten Wunder- und Geschenkkisten. In denen freigiebige und großzügige Mitmenschen Sachen deponieren, die sie selbst nicht mehr gebrauchen können, die aber zu schade zum Wegwerfen sind. Da kann man sich dann bedienen, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. Und da finden sich mitunter echte Schnäppchen. Beispielsweise ein von Rosamunde Pilcher handsigniertes Buch „Fifty Shades of Grey“, oder eine Schnabeltasse, aus der Keith Richards nach dem Entfernen seiner Polypen Kamillentee getrunken hat.  (Gut, da waren vermutlich auch noch andere Substanzen drinne). In der Tasse, nicht den Polypen.

Jetzt habe ich aber bei T-Online gelesen, dass das illegal ist. Also nicht „Fifty Shades of Grey“ oder Rosamunde Richards, sondern die Art und Weise der Warenpräsentation und Entsorgung. Ist ja wirklich gut gemeint, aber damit schießen (bzw. fic.en.) sich die Spender mitunter selbst ins eigene Knie – oder woanders hin.  Sie riskieren ein saftiges Bußgeld. Bis zu 5.000 EUR kann das Ganze sie schon mal kosten. Bei Ebay-Kleinanzeigen wären sie günstiger weggekommen.

Bücher, Geschirr, der alte Radiowecker oder Teelichthalter gehören, heißt es offiziell,  nun mal nicht auf die Straße – auch nicht in einer Kiste mit der Aufschrift „Zu verschenken“. (Auf dem eigenen Grundstück oder der eigenen Gartenmauer wäre das aber kein Problem). Darauf hat jetzt der Verband kommunaler Unternehmen hingewiesen. Ordnungsämter – und unser eigenes ist ja dahingehend besonders engagiert und auf der Höhe der Zeit -, könnten das nämlich als wilde Müllablagerung interpretieren, so die Gegenstände im öffentlichen Raum stehen. Dann wird das mitunter als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Tarife dafür. Geschirr, Kochtöpfe und Kleidungsstücke können bis zu 200 Euro Bußgeld bedeuten, „einzelne Gegenstände kleineren Umfangs“, wie beispielsweise ein Radio, ein Stuhl oder ein Korb, 250 EUR.  Mehrere Gegenstände mit einem Gesamtgewicht über zwei Kilogramm: bis zu 1.500 Euro; bei Elektrogeräten kann es die Höchststrafe setzen: 5.000 EUR. 

Da packt man sich als Normalsterblicher schon an den Kopf. Und fragt sich, in welchem falschen Film man/frau gerade gelandet ist und Popcorn knabbert. Da braucht es noch nicht einmal eine 3D-Brille. Aber so ist der Deutsche Michel – wie er leibt, es treibt und lebt! Hier in Eschenburg wären die Verfolgung  jener, die solche gesetzeswidrigen und die Allgemeinheit schädigenden Geschenkkisten  am Straßenrand deponieren, bestimmt auch eine dankbare Aufgabe für unseren neuen, ambitionierten und hoch motivierten Hilfspolizisten. Der Siegerländer sucht noch nach neuen Betätigungsfeldern. Ran an die Kisten. Aber dabei immer dran denken: Achtung hier kommt ein Karton…. Mit den Einnahmen, die so generiert werden, Könnte die Gemein de dann ja den schnuckeligen Kinderspielplatz am Segelfliegerhang etwas aufpeppen. Das lauschige Plätzchen sieht immer noch so aus wie vor 50 Jahren. Der Publikumsverkehr hier hält sich deshalb auch in Grenzen. Selbst robusten zweijährigen Kids ist die Stätte zu öde. Die fahren mit Mutti lieber nach Frechenhausen oder Nanzenbach. Dort, hallo Verona, wird ihnen geholfen….

Unlängst hat der kommunae Hilfssheriff gegen eine Hirzenhainerin, deren Blütenbusch etwas in den Gehsteig rankte, ein gebührenpflichtiges Ordnungswidrigkeits-Verfahren angestrengt. Da ist sicherlich noch viel Luft nach oben.

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