Rotorman's Blog

Das Hess. Umweltministerium
ruft zur (passiven) Tierquälerei auf

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“Ungeziefer”: Waschbären haben nach Auffassung des Hessischen Umweltministeriums kein Lebensrecht. Wer einem verletzten oder hilflosen Tier begegnet, soll es verrecken lassen. Foto: Pixabay

Von Jürgen Heimann

Albert Schweitzer (1875 – 1965) gilt im Hessischen Umweltministerium als Unperson. Die Thesen des Philosophen und Theologen stehen nämlich im krassen Widerspruch zur offiziellen Linie des von der Grünen Priska Hinz geführten Hauses. “Das Mitfühlen mit allen Geschöpfen ist es, was den Menschen erst wirklich zum Menschen macht”, hatte Schweitzer einst formuliert. Wenn dem so ist, sitzen an exponierter Stelle in der Mainzer Straße 80 in Wiesbaden keine Menschen, sondern gewissenlose, schöpfungsverachtende und als Humanoiden getarnte Techno- und Bürokraten, die selbstherrlich und in blindem Gehorsam ein dubioses aus Brüssel stammendes Konvolut über das Lebensrecht diskreditierter Kreaturen stellen. Als Beamte maskierte Psychopathen, die dort eigentlich nichts zu suchen haben dürften, sondern eher in Quarantäne gehören…

Ein kleiner Vermerk auf der Webseite der auch für den Naturschutz zuständigen Regierungsbehörde zeigt, wessen Geistes Kind dort gewisse und sicherlich nicht ganz schlecht dotierte Zweibeiner sind: „Ebenso wie z.B. bei Mäusen oder Ratten besteht bei wildlebenden gelisteten Tierarten keine Veranlassung, hilflose oder verletzte Tiere aufzunehmen oder zu pflegen.“ Tataaa! Diese Aussage hat unter Tierfreunden der ganzen Republik Entsetzen ausgelöst.

Tierschützer sprechen von einem Skandal

Der Verband “Wildtierschutz Deutschland” beispielsweise spricht von einem Skandal, verlangt die sofortige ersatzlose Streichung der Passage und fragt nach der Rechtsgrundlage dieser unglaublichen Empfehlung. Entweder sie ist offizielle Linie des Ministeriums, oder sie entstammt der Feder eines übereifrigen Beamten, der nicht weiter darüber nachgedacht hat, was er da in die Tastatur hackt. Beides wäre gleich schlimm. Auch weil daraus die gleiche Schöpfungsverachtung spricht, durch die gewisse Kreise das millionenfache, als Hobby deklarierte Abschlachten von Wild in Wald und Feld zu legitimieren versuchen.

Man muss diese krasse Aussage im Kontext der EU-Verordnung über invasive Tier- und Pflanzenarten sehen, die auszurotten sich die Eurokratie auf die blauen Fahnen geschrieben hat. Dies angeblich, weil diese Spezies, also die Tiere, nicht die Eurokratie, Artenvielfalt und Biodiversität und damit letztendlich auch die Zivilisation im christlichen Abendland bedrohen. Weil das so sein soll, hat man neben 35 anderen Fauna- und Floravertretern beispielsweise auch den Waschbären und die Biberratte (Nutria) auf die schwarze euphemistisch als “Unions-Liste” bezeichnete Todeskladde gesetzt. Siehe auch hier:

Wer das zweifelhafte Privileg besitzt, dort aufgeführt zu sein, muss mit gnadenloser Verfolgung bzw. Ausrottung rechnen. Da zählen vergleichsweise harmlose Zucht-, Handels- und Haltungsverbote noch zu den kleineren Übeln. Dass das Wasser auf die Mühlen bestimmter Interessengruppen ist, die virtuos auf der Lobbyismus-Klaviatur klimpern, sei nur nebenbei bemerkt. Dabei ist es ja noch gar nicht lange her, dass sich die Hessische Landesregierung selbst dafür gefeiert hatte, im Rahmen der Diskussion um die neue Jagdverordnung hinsichtlich der Schonzeit für Waschbären vom 1. März bis 31. Juli hart geblieben zu sein. Jetzt spielt sie all jenen in die Karten, die diese Tiere und andere schon immer als lebensunwertes Kroppzeugs angesehen haben.

Böse Tiere, gute Tiere, nützlich oder schädlich

Der Mensch neigt ja dazu, zwischen Nützlingen und Schädlingen zu unterscheiden. Wobei der Beweis, was und wer beispielsweise zu letzterer Kategorie gezählt werden kann bzw. muss, in vielen Fällen noch zu erbringen wäre. Jede Kreatur der Schöpfung erfüllt im Kreislauf der Natur eine bestimmte Aufgabe und Funktion. Ob wir das nun wahrhaben wollen oder nicht. Wesen nur daran zu messen, ob sie den Interessen des Menschen dienen oder nicht, ist zu kurz gedacht.

Darüber zu befinden, dass bestimmte Lebewesen ihr Existenzrecht durch ihr angeborenes,  vom Instinkt dominiertes Verhalten verwirkt haben, steht dem sich gerne als Krone der Schöpfung aufführenden Homo Sapiens nicht zu. Aber selbst dann, wenn er sich dieses Recht anmaßt, sollten bestimmte elementare und eigentlich unverbrüchliche ethische und moralische Grundsatzwerte nicht in den Dreck getreten werden.

 Aufforderung zum Rechtsbruch

Der amtliche Appell, tatenlos zuzusehen, wie ein als Ungeziefer gebrandmarktes Tier vielleicht unter Höllenqualen jämmerlich verreckt, ist nichts anderes als eine Aufforderung zum Rechtsbruch und zur (passiven) Tierquälerei. Und sie läuft nicht nur dem (Un-)Geist der auf geduldigem Papier gedruckten EU-Verordnung zuwider, der zufolge bei der Dezimierung und Eindämmung der inkriminierten Arten Aspekte des Tierschutzes ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Er steht auch in krassem Widerspruch zum Bundestierschutzgesetz, dessen Sinn und Zweck es ja gerade ist, “aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen” (§1).

Um noch mal auf den Schweitzer-Albert zurück zu kommen: Die Fähigkeit, mit zu empfinden und mit zu leiden, die Bereitschaft,  im Rahmen der eigenen Möglichkeit etwas gegen das Leid anderer zu tun, und sei’s drum, dass es sich “nur” um ein Tier, eine “niedere” Existenzform, handelt, ist es, was den Menschen als solchen auszeichnen und ausmachen sollte. In ihren Sonntagsreden beklagen unsere Politiker gerne und gebetsmühlenhaft, dass Fähigkeit zur Empathie und Bereitschaft, Mitgefühl zu zeigen, in unserer Gesellschaft schwinden. Muss man sich über eine fortschreitende Verrohung wundern, wenn ein Ministerium wie das Hessische für Umwelt eine solche quasi zur Staatsräson erhebt?

NACHTRAG:

Inzwischen hat das Umweltministerium die inkriminierte Aussage auf seiner Internetseite geändert. Und wer behaupten sollte, die Ministerialen seien nicht lern- oder erkenntnisfähig, nun – der hat immer noch Recht! Bislang war auf der Web-Seite  zu lesen: „Ebenso wie z.B. bei Mäusen oder Ratten besteht bei wildlebenden gelisteten Tierarten keine Veranlassung, hilflose oder verletzte Tiere aufzunehmen oder zu pflegen.”

Jetzt steht dort: „Es besteht aus Artenschutzgründen (sic!) bei wildlebenden gelisteten Tierarten keine Veranlassung, hilflose oder verletzte Tiere aufzunehmen oder zu pflegen“. Ähmmm… . Der Ratten- und Mäusevergleich ist vom Tisch, wofür die Waschbären den Mitarbeitern von Priska  Hinz bis in alle Ewigkeit dankbar sein werden. Aber verrecken lassen soll man sie im Notfall immer noch – neuerdings aber, man höre, lese und staune, aus „Artenschutzgründen“. Hähh?

Gut, so völlig durch den Wind zu behaupten, es sei aus Gründen der Bestandswahrung der eigenen Art, also der der bösen Klein-Petze, geboten, ihnen nicht zu helfen, sind selbst die begnadeten  Parade-Komiker in Wiesbaden nicht. Mit der Formulierung möchten sie uns eher weismachen, dass eben diese, also die Waschbären, nicht sie selbst, andere Arten gefährden. Dieses Märchen haben sich nicht die Gebrüder Grimm erdacht, sondern es ist der von durchsichtigen  Interessen geleiteten Phantasie organisierter Flintenleute entsprungen.  Und die fühlen sich durch amtliches Gelabere solcher Art ja bestärkt und hören begeistert das Wasser auf ihren Mühlenrädern plätschern. Eine bessere Steilvorlage, die Forderung nach einer generellen Abschaffung der Schonzeiten für Waschbären zu untermauern, hätten sie sich nicht wünschen können.

Es ist bis dato in keinem einzigen Fall belegt, dass Waschbären andere Tierpopulationen ausgerottet hätten oder dabei sind es zu tun. Wie leichtfertig die Regierenden dem Volk solche und ähnliche höchst zweifelhafte Aussagen als Fakten und unumstößliche Wahrheit verkaufen, ist erschreckend! Thema verfehlt. Setzen! Sechs!

 

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